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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgeme Bestimmungen
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen
Auftraggebern und dem Auftragnehmer (RR Facility Service)
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur
Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
§2 Art und Umfang der Dienstleistungen
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der
Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche
Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Die Dienstleistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw.
.Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, von den hierzu autorisierten
Personen festgelegt werden.
§3 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers gelten bei
wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht
unverzüglich - spätestens bei Ingebrauchnahme - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art
und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
2. Bei Einzelaufträgen(z.B. Baureinigung, Grundreinigung) erfolgt die Abnahme ggf. auch abschnittsweise
spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der
Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.
3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet,
so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen
sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und
Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw.
Erreichbarkeit des zu reinigenden Objektes/ Raumes trifft.
§4 Preise
Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden
tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei
deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und
verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§5 Schäden, Haftpflicht
1. Für Sach- und Personenschäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet
der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des
Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem
Auftragnehmer nicht innert 5 Werktagen nach Fertigstellung der Arbeiten gemeldet werden, entfällt die Haftung.
§6 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind netto ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar.
2. Monatspauschalen sind spätestens 30 Tage nach Erhalt fällig.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 5% ab der (3. Mahnung)
berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§7 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
§8 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der
unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung
rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.
§9 Einverständniserklärung der AGB
Der Auftragnehmer anerkennt durch Unterschrift (Vorderseite), die Bestimmungen der AGB. Im Übrigen gelten
die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes (OR).
Therwil, 01.01.2014